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Wörth a.Main
Bundesland
Regierungsbezirk
Unterfranken
Landkreis
Einwohner
8609 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
63785
Vorwahl
06022
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Obernburg am Main, Hauptstraße 1, 63785 Obernburg am Main
2. Finanzamt Erlenbach am Main, Am Alten Bahnhof 1, 63906 Erlenbach am Main
3. Polizeiinspektion Obernburg, Am Alten Bahnhof 1, 63785 Obernburg am Main
Gemeinde Obernburg am Main – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Neuaufstellung des Bebauungsplans „Mainanlagen“ mit Aufstellungsbeschluss und frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit.
- 3. Änderung des Bebauungsplans Obernburg Nord für den Neubau einer Sporthalle an der Realschule Obernburg im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB.
- 13. Änderung des Bebauungsplans „Rüdhölle“ mit Berichtigung des Flächennutzungsplans im beschleunigten Verfahren der Innenentwicklung nach § 13a BauGB.
- Neuaufstellung des Bebauungsplans „Finanzamt Obernburg mit Bearbeitungsstelle Nürnberg Nord“.
- Planungen und Änderungen der Bebauungs- und Grünordnungspläne mit Fokus auf Klimaschutz und Energieeffizienz sowie Innenraumverdichtung.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.