Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

Wohnungsnummer oder Angaben zur Wohnung oder Eigentümer falls bekannt

Zusätzlicher Auszug (löschen)

Sonderpreis:
Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

Zusätzlicher Auszug (löschen)

Sonderpreis:
Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.
Grundbuchauszüge, etc. zu anderen Orten können Sie nach Abschluss dieser Bestellung zum Sonderpreis hinzufügen

Ich bestelle hiermit

Berechtigtes Interesse angeben

Eigentümerdaten

Bestelldetails

Ihre Daten (Besteller)

Falls die Daten digital verfügbar sind, erfolgt die Zusendung per EMail, ansonsten per Post an diese Adresse

Zahlungsart wählen

Die Gesamtkosten betragen: 0,00

Bebauungsplan24 Obernburg am Main

Altenbuch | Amorbach | Bürgstadt | Collenberg | Dorfprozelten | Eichenbühl | Elsenfeld | Erlenbach am Main | Eschau | Faulbach | Großheubach | Großwallstadt | Hausen | Kirchzell | Kleinheubach | Kleinwallstadt | Klingenberg am Main | Laudenbach | Leidersbach | Miltenberg | Mömlingen | Mönchberg | Neunkirchen | Niedernberg | Obernburg am Main | Röllbach | Rüdenau | Schneeberg | Stadtprozelten | Sulzbach am Main | Weilbach | Wörth a.Main
Bundesland
Regierungsbezirk
Unterfranken
Landkreis
Einwohner
8609 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
63785
Vorwahl
06022
Adresse der Stadtverwaltung
Römerstraße 62–64, 63785 Obernburg a.Main
Römerstraße 62–64, 63785 Obernburg a.Main 63785 Bayern DE
Website
Adressen:
1. Stadt Obernburg am Main, Hauptstraße 1, 63785 Obernburg am Main
2. Finanzamt Erlenbach am Main, Am Alten Bahnhof 1, 63906 Erlenbach am Main
3. Polizeiinspektion Obernburg, Am Alten Bahnhof 1, 63785 Obernburg am Main
Gemeinde Obernburg am Main – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:00 - 12:00
  • Dienstag: 08:00 - 12:00
  • Mittwoch: 08:00 - 12:00
  • Donnerstag: 08:00 - 12:00
  • Freitag: 08:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen
- Neuaufstellung des Bebauungsplans „Mainanlagen“ mit Aufstellungsbeschluss und frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit.
- 3. Änderung des Bebauungsplans Obernburg Nord für den Neubau einer Sporthalle an der Realschule Obernburg im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB.
- 13. Änderung des Bebauungsplans „Rüdhölle“ mit Berichtigung des Flächennutzungsplans im beschleunigten Verfahren der Innenentwicklung nach § 13a BauGB.
- Neuaufstellung des Bebauungsplans „Finanzamt Obernburg mit Bearbeitungsstelle Nürnberg Nord“.
- Planungen und Änderungen der Bebauungs- und Grünordnungspläne mit Fokus auf Klimaschutz und Energieeffizienz sowie Innenraumverdichtung.

FAQ

Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?

Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:

  • GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
  • GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden

Zur überbauten Fläche zählen:

  • Gebäude
  • Garagen und überdachte Stellplätze
  • Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder

Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.

Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?

Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:

  • Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
  • Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
  • Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet

Erlassen wird sie:

  • Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
  • Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
  • Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde

Dauer:

  • Zunächst zwei Jahre
  • Verlängerbar um ein Jahr
  • In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr

Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.