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Wörth a.Main
Bundesland
Regierungsbezirk
Unterfranken
Landkreis
Einwohner
8609 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
63785
Vorwahl
06022
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Obernburg am Main, Hauptstraße 1, 63785 Obernburg am Main
2. Finanzamt Erlenbach am Main, Am Alten Bahnhof 1, 63906 Erlenbach am Main
3. Polizeiinspektion Obernburg, Am Alten Bahnhof 1, 63785 Obernburg am Main
Gemeinde Obernburg am Main – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Neuaufstellung des Bebauungsplans „Mainanlagen“ mit Aufstellungsbeschluss und frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit.
- 3. Änderung des Bebauungsplans Obernburg Nord für den Neubau einer Sporthalle an der Realschule Obernburg im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB.
- 13. Änderung des Bebauungsplans „Rüdhölle“ mit Berichtigung des Flächennutzungsplans im beschleunigten Verfahren der Innenentwicklung nach § 13a BauGB.
- Neuaufstellung des Bebauungsplans „Finanzamt Obernburg mit Bearbeitungsstelle Nürnberg Nord“.
- Planungen und Änderungen der Bebauungs- und Grünordnungspläne mit Fokus auf Klimaschutz und Energieeffizienz sowie Innenraumverdichtung.
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.