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Wörth a.Main
Bundesland
Regierungsbezirk
Unterfranken
Landkreis
Einwohner
8609 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
63785
Vorwahl
06022
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Obernburg am Main, Hauptstraße 1, 63785 Obernburg am Main
2. Finanzamt Erlenbach am Main, Am Alten Bahnhof 1, 63906 Erlenbach am Main
3. Polizeiinspektion Obernburg, Am Alten Bahnhof 1, 63785 Obernburg am Main
Gemeinde Obernburg am Main – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Neuaufstellung des Bebauungsplans „Mainanlagen“ mit Aufstellungsbeschluss und frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit.
- 3. Änderung des Bebauungsplans Obernburg Nord für den Neubau einer Sporthalle an der Realschule Obernburg im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB.
- 13. Änderung des Bebauungsplans „Rüdhölle“ mit Berichtigung des Flächennutzungsplans im beschleunigten Verfahren der Innenentwicklung nach § 13a BauGB.
- Neuaufstellung des Bebauungsplans „Finanzamt Obernburg mit Bearbeitungsstelle Nürnberg Nord“.
- Planungen und Änderungen der Bebauungs- und Grünordnungspläne mit Fokus auf Klimaschutz und Energieeffizienz sowie Innenraumverdichtung.
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.