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Wörth a.Main
Bundesland
Regierungsbezirk
Unterfranken
Landkreis
Einwohner
8609 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
63785
Vorwahl
06022
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Obernburg am Main, Hauptstraße 1, 63785 Obernburg am Main
2. Finanzamt Erlenbach am Main, Am Alten Bahnhof 1, 63906 Erlenbach am Main
3. Polizeiinspektion Obernburg, Am Alten Bahnhof 1, 63785 Obernburg am Main
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
- Neuaufstellung des Bebauungsplans „Mainanlagen“ mit Aufstellungsbeschluss und frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit.
- 3. Änderung des Bebauungsplans Obernburg Nord für den Neubau einer Sporthalle an der Realschule Obernburg im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB.
- 13. Änderung des Bebauungsplans „Rüdhölle“ mit Berichtigung des Flächennutzungsplans im beschleunigten Verfahren der Innenentwicklung nach § 13a BauGB.
- Neuaufstellung des Bebauungsplans „Finanzamt Obernburg mit Bearbeitungsstelle Nürnberg Nord“.
- Planungen und Änderungen der Bebauungs- und Grünordnungspläne mit Fokus auf Klimaschutz und Energieeffizienz sowie Innenraumverdichtung.
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.